Meine Mitgliedschaft

Meine Mitgliedschaft im DBMB e.V.
oder Mitglied im DBMB werden, wie geht das?

Wer kann Mitglied im DBMB e.V. werden?

Wir unterscheiden im DBMB folgende drei Mitgliedschaften:

  • ordentliches Mitglied
  • studentisches Mitglied
  • Förder-Mitglied

Jede dieser Mitgliedschaften spricht unterschiedliche Gruppen an,
allen folgen demselben >Auftrag< .

⇒ ordentliches Mitglied

Wer kann ein ordentliches Mitglied werden?

  • Absolventen der brau-, getränke- und lebensmitteltechnischen Studiengänge der Fachbereiche der Technischen Universitäten,
    Fachhochschulen und Fachschulen.
  • Absolventen von Brauereifachschulen und Absolventen anderer Bildungseinrichtungen mit gleichwertigem Prüfungsabschluss.
  • Technische Führungskräfte der Brau-, Malz- und Getränkeindustrie

 

Aufnahme-Antrag online ordentliche Mitgliedschaft  und  SEPA-Mandat Bund

                    

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studentisches Mitglied / (Mitglied in Ausbildung)

Studierende an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien
sowie Schüler an Meisterschulen,
können für die Dauer ihres/r Studiums/Ausbildung studentisches Mitglied werden.

Aufnahme-Antrag online student. Mitgliedschaft

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Antworten auf Fragen
und weitere Voraussetzungen der Mitgliedschaft.

Jedes Mitglied ist zweimal Mitglied. (Ausnahme ausländisches Mitglied, s.u.)
Einmal im Bund und mindestens in einer Landesgruppe.

Für beide Mitgliedschaften ...

  • ist einen Aufnahmeantrag des Bundes zu stellen.
  • ist ein Jahresbeitrag zu leisten.
  • ist, wenn dieser eingezogen werden soll, ein separates SEPA-Mandat zu erteilen.
  • ist eine DSGVO-Erklärung ausreichend, da Informationen ausgetauscht werden können.
  • ist es notwendig, beiden Änderungen (Umzug, Arbeitgeber, Bank usw.) mitzuteilen.
  • gelten die jeweiligen Satzungen.
  • gibt es eine Mitgliedsnummer. Sie beginnt mit einem M und hat fünf Ziffern (Bsp. M12345).

Es kann ...

  • die Landesgruppe gewechselt werden und die Mitgliedschaft im Bund bleibt bestehen.
  • in mehreren Landesgruppen eine Mitgliedschaft bestehen, wenn der Antrag in weiteren Landesgruppen gestellt wurde.
  • in mehreren Landesgruppen eine Mitgliedschaft bestehen, wenn die Beiträge entsprechend bezahlt werden.
  • nur zum Jahresende die Mitgliedschaft gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  • nicht nur eine Mitgliedschaft gekündigt werden. Es müssen beide Mitgliedschaften, schriftlich gekündigt werden.

Ablauf neuen Mitgliedschaft:

  1. Aufnahmeantrag des Bundes ausfüllen und einreichen.
  2. Beitrag für den Bund leisten. (SEPA-Mandat oder Überweisung)
  3. -> Mitglied im Bund mit Mitgliedsnummer und weiteren Info`s, Mitteilungsblatt usw.
  4. Beitrag für die gewählte Landesgruppe leisten. (SEPA-Mandat oder Überweisung)
  5. -> Mitglied in der Landesgruppe und Info`s und Teilnahme an den regionalen Veranstaltungen.

!   Zugang zum Mitgliederbereich unserer Homepage.
!!   Die Teilnahme an allen bundesweiten Veranstaltungen (ca. 90/Jahr!).
!!!   Teilnahme am Deutscher Braumeistertag (aktuell jedes gerade Jahr).
!!!!   Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Fragestellungen für die Erstberatung.
!!!!!   Das Mitteilungsblatt frei Haus und das jedes Quartal.

 

 ausländische Mitgliedschaft
Besonderheiten / Ausnahmen:

Für Mitglieder, die im Ausland leben und nicht Mitglied in einer Landesgruppe sind,
besteht die Möglichkeit der ausländischen Mitgliedschaft. Sie sind Mitglied im Bund,
können gerne an den Veranstaltungen der Landesgruppen teilnehmen.
Für den Bund fällt der Beitrag an. Ein SEPA-Mandat ist für den Einzug ausreichen.

Ihnen wird auf Wunsch auch das Mitteilungsblatt des DBMB ins Ausland zugesandt.

 

Stand: 02/2024