Durch den Zusammenschluss des 'Braumeister- und Malzmeistervereins' mit Sitz in Ravensburg und dem 'Deutschen Braumeisterverein' mit Sitz in Potsdam entstand am 10. Dezember 1893 in Leipzig der Deutsche Braumeister- und Malzmeister-Bund. 1933 wurde dieser zwangsweise aufgelöst und als 'Technisch-wissenschaftliche Vereinigung des Brauerei- und Mälzereigewerbes' in die Arbeitsfront eingegliedert.
Nach 1945 kam es zur Bildung von einzelnen Landesgruppen, die sich am 8. September 1948 in Recklinghausen zum Deutschen Braumeister- und Malzmeister-Bund (Technisch-wissenschaftliche Vereinigung) e.V. zusammenschlossen (nachfolgend auch 'DBMB' oder 'Bund' genannt).
Nach der Wiedervereinigung 1990 bildeten sich auf dem Gebiet der ehemaligen DDR neue Landesgruppen, die sich dem DBMB anschlossen.
Die Mitglieder des DBMB sind zugleich in 16 Landesgruppen organisiert, die die Satzung des Bundes anerkennen und auf örtlicher Ebene dessen Aufgaben wahrnehmen und unterstützen.
Der Bund ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Dortmund. Er führt den Namen
Deutscher Braumeister- und Malzmeister-Bund
(Technisch-wissenschaftliche Vereinigung) e.V.
Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Dortmund unter Nr. 1589 eingetragen.
Mitglieder des Bundes sind:
Ordentliche Mitglieder können werden:
Der Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand der für den Wohnort zuständigen Landesgruppe einzureichen.
Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium nach Befürwortung der Landesgruppe.
Die Aufnahme als ordentliches Mitglied des Bundes erfolgt nach Zahlung des ersten Jahresbeitrages.
Mitglied im Bund kann nur werden, wer zugleich mindestens in einer Landesgruppe Mitglied ist. Landesgruppen dürfen Mitglieder nur aufnehmen, die zugleich Mitglied im Bund werden.
Persönlichkeiten, die sich besondere Verdienste um den DBMB oder das Gewerbe erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft beschließt der Bundesvorstand auf Antrag mit Mehrheit. Ein Präsident kann auf Beschluss des Bundesvorstandes zum Ehrenpräsidenten ernannt werden.
Firmen, Verbände sowie Einzelpersonen können Fördermitglied im DBMB werden. Die Fördermitgliedschaft kann bei einer Landesgruppe oder beim Bund beantragt werden.
Studierende an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien sowie Schüler an Meisterschulen können für die Dauer ihres/r Studiums/Ausbildung studentisches Mitglied werden. Die Mitgliedschaft ist für diese Zeit kostenlos und wird durch automatische Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung oder der Schulbescheinigung jährlich bestätigt. Mit Erreichen des Abschlusses geht sie in eine ordentliche Mitgliedschaft über, wenn sie nicht gekündigt wurde. Studentische Mitglieder müssen nicht Mitglied in einer Landesgruppe sein
Die ordentlichen Mitglieder haben einen Jahresbeitrag an den Bund zu entrichten, der bis zum 15. Februar des lfd. Jahres gezahlt sein muss. Die Höhe des Beitrages wird durch Beschluss der Hauptversammlung festgesetzt.
Nach Vollendung des 75. Lebensjahres können ordentliche Mitglieder einen Antrag auf Beitragsbefreiung stellen.
Fördernde Mitglieder zahlen einen Förderbeitrag. Für die Höhe dieses Beitrages werden vom Bundesvorstand Richtsätze herausgegeben.
Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit.
Adressen- und Kontenänderungen sind der Geschäftsstelle umgehend mitzuteilen.
Kosten durch Beitragsmahnungen und Rücklastschriften sind voll zu erstatten.
Die Einnahmen des Bundes sind für die satzungsgemäßen Aufgaben sowie den Erhalt des DBMB zu verwenden.
Unverschuldet in Not geratene Mitglieder können eine Unterstützung aus dem Sozialfonds erhalten. Darüber entscheidet auf Antrag der Landesgruppe der Verwaltungsrat des Sozialfonds. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Außer durch Tod erlischt die Mitgliedschaft:
a) durch Austritt
Der Austritt ist schriftlich zu erklären. Die Erklärung ist beim Vorstand der für den Wohnort zuständigen Landesgruppe einzureichen. Der Austritt ist nur zum 31.12. des laufenden Jahres möglich.
b) durch Ausschluss
Ausschluss ist möglich, wenn das Mitglied:
Über den Ausschluss entscheidet der Bundesvorstand nach Anhörung der zuständigen Landesgruppe.
Dem Mitglied muss die Möglichkeit zur Rechtfertigung gegeben werden. Bei Beendigung der Mitgliedschaft durch Austritt oder Ausschluss entfallen alle Ansprüche sowohl an den Bund als auch an die jeweilige Landesgruppe.
Die Organe des Bundes sind:
Das Präsidium kann einen Geschäftsführer bestellen und dessen Aufgabengebiet sowie dessen Vollmachten im täglichen Geschäftsablauf und Zahlungsverkehr festlegen. Das Präsidium hat dafür zu sorgen, dass die Geschäftsbücher und die Kasse des Bundes jährlich durch zwei Mitglieder geprüft werden.
Das Präsidium kann wiedergewählt werden.
Hauptversammlungsbeschlüsse können in den gesetzlich zulässigen Fällen mit rückwirkender Kraft versehen werden. Bei allen Beschlüssen und Abstimmungen werden Stimmenthaltungen nicht berücksichtigt.
Das Stimmrecht kann auf andere Mitglieder durch schriftliche Vollmacht übertragen werden. Hierbei soll jedoch ein Mitglied nicht mehr als 5 Mitglieder vertreten.
Wenn Anträge der Mitglieder in der Hauptversammlung zur Verhandlung und Abstimmung kommen sollen, müssen diese spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung bei der Geschäftsstelle eingereicht und vom Antragsteller bei der Hauptversammlung persönlich vertreten werden. Anträge, welche Satzungsänderungen betreffen, müssen von mindestens 20 Mitgliedern befürwortet werden.
Für die Beschlussfassung der Gegenstände der Hauptversammlung genügt eine einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen und Auflösung des Bundes können nur mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln beschlossen werden.
Der Beschlussfassung der Hauptversammlung sind vorbehalten:
Das Vermögen des Bundes ist wertbeständig anzulegen. Im Auflösungsfall fließt das Vermögen des Bundes den einschlägigen Hoch- und Fachschulen unseres Gewerbes zu.
Gründungsversammlung: 8. Sept. 1948 in Recklinghausen.
Zuletzt geändert durch Hauptversammlung in Ingolstadt am 23. April 2016.
Deutscher Braumeister- und Malzmeister-Bund
(Technisch-wissenschaftliche Vereinigung) e.V.
Dr.-Ing. Marc Kusche
Präsident